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TOP 16 „Neustrukturierung der Beratungslandschaft in Sachsen-Anhalt“

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der vorliegende Antrag der FDP zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft in Sachsen-Anhalt schließt sich an die Aktuelle Debatte der Fraktion Die LINKE „Die Trägerlandschaft in Sachsen-Anhalt für die Zukunft sichern“ vom September diesen Jahres an.

Bereits in der damaligen Debatte zeichnete sich ab, dass es aus vielfältigen Gründen einer Neustrukturierung der Beratungslandschaft in Sachsen-Anhalt bedarf.

Die wesentlichen Gründe, die diese Neustrukturierung erforderlich machen, sind bereits von meinen Vorrednerinnen vorgetragen worden, so dass es sich erübrigt, hierauf neuerlich detailliert einzugehen.

Auch aus Sicht der CDU-Fraktion ist es unvermeidlich, dass aufgrund der demografischen Entwicklung unseres Landes sowie seiner Haushaltssituation es zwingend erforderlich ist, ein Konzept zu entwickeln, dass die Beratungsangebote so strukturiert, dass sie dem Beratungsbedarf der Menschen in unserem Lande gerecht werden und die dafür erforderliche Beratungslandschaft langfristig ausreichend finanziell gesichert ist.

Wichtig dabei ist aus Sicht der CDU, dass die erforderlichen Beratungsangebote in allen Regionen des Landes vorgehalten werden. Dies setzt aber zwingend die Verständigung darüber voraus, für welche Beratungsangebote und in welchem Umfang in den jeweiligen Regionen Bedarf bestehen wird.

In diesem Zusammenhang will ich für meine Fraktion deutlich sagen, dass mit einem Bevölkerungsrückgang in einer Region nicht zwangsläufig auch ein Rückgang an Beratungsbedarfen einhergehen muss.

Es ist durchaus vorstellbar, dass die Folgen für einzelne Beratungsbedarfe sehr unterschiedlich sein können.

Es ist also möglich, dass eine derartige Entwicklung auch zu einer Zunahme an bestimmten Beratungsbedarfen führen kann.

Hier gilt es sorgfältig auszutarieren, wie die tatsächlichen Beratungsbedarfe vor Ort aussehen werden und wie diese angemessen befriedigt werden können.

In einem weiteren Schritt sind die Finanzierungsmodalitäten für diese Angebote zwischen Land, Kommunen und Trägern abzustimmen. Nicht alle derzeit im Land existierenden Beratungsangebote, die durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert werden, fallen in den originären Zuständigkeitsbereich des Landes.

Wir werden in diesem Zusammenhang zu beraten haben, ob perspektivisch die Beratungsangebote, für die die Kommunen originär zuständig und verantwortlich sind, zukünftig wieder in deren Finanzverantwortung zurück überführt werden können.

Es wird in diesem Zusammenhang auch darum gehen, Synergien zu entwickeln und zu fördern.

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

für die CDU-Fraktion ist in diesem Prozess wichtig, dass die Träger der Beratungsangebote in diesen Prozess aktiv einbezogen werden. Wir hoffen, dass sich die Träger diesem Prozess nicht verschließen.

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

eine kurze Anmerkung zu unserem Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen weicht nicht wesentlich von dem der Antragstellerin ab.

Wir halten es aber im Interesse einer qualitativen Konzepterarbeitung, wie wir sie uns vorstellen, für erforderlich, dass die Landesregierung nicht bis zum 2. Quartal 2010, sondern bis zum 3. Quartal 2010 Gelegenheit haben soll, dieses Konzept in den in Rede stehenden Ausschüssen vorzustellen.

Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

gestatten Sie mir eine letzte abschließende Bemerkung. Ich hoffe sehr, dass – nachdem die in der vergangenen Jahren an das Sozialministerium herangetragenen Bitten, bereits vorausschauend in dieser Richtung tätig zu werden, leider nicht von Erfolg gekrönt waren – mit dem heute zu fassenden Beschluss nunmehr die erforderlichen Dinge endlich in Angriff genommen werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

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