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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 5/1331

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herrn,

unsere Kinder sollten wie das Gold unseres Landes behandelt werden, da sie unser Zukunftsschatz sind. Leider ist es oftmals nicht so.

Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlungen, Kindesmissbrauch und sogar Kindstötung sind Realität und werden oft als Kavaliersdelikt in unserer Gesellschaft gesehen, um mit dem Worten vom Oberstaatsanwalt Vogt zu sprechen.
Manchmal hat man auch als Erwachsener das Gefühl, das die strafrechtliche Ahndung, da es ja nur um Kinder geht, ähnlich betrachtet wird.

Dagegen müssen wir etwas tun, ob in Form einer gesellschaftlichen Debatte über die Rechte unserer Kinder und die Pflichten ihrer Eltern oder in Form von Hilfs- oder Beratungsangeboten für betroffene Familien,
ob über eine christlich-abendländliche Wertedebatte und den Stellenwert von intakten Familien und mehr Elternbildung für überforderte Eltern oder der Verabschiedung eines Kindesschutzgesetzes als eine Möglichkeit der Hilfe durch den Staat.

Die kritischen Stimmen der Opposition zum heute zu beschließenden Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern überraschen nicht, sie waren bereits im Ausschuss für Soziales erkennbar.

Ich teile diese Bedenken ausdrücklich nicht. Niemand hat während der Beratungen zu diesem Gesetz behauptet, dass nur durch die verpflichtende Einführung der Wahrnehmung der U-Untersuchungen der Schutz des Kindeswohls nachhaltig erhöht werden würde.
Es sollte lediglich ein weiterer Baustein und Versuche sein, den wir als Gesetzgeber anbieten könnten.

Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung in einer solchen Untersuchung ist oft ein Zufallstreffer, Ziel dieser Untersuchung ist primär die Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes
Aber jeder Zufallstreffer meine Damen und Herren hilft Kinder von Leiden zu befreien!

Insofern stellt der Verzicht auf diese Regelung, der wie Sie alle wissen aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen erfolgte, keine grundsätzliche Schwächung dieses Gesetzes dar, aber aus Sicht des ein oder anderen Fachkollegen bedauerlich ist.

Daher soll am Rande auch angemerkt sein, dass diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht in allen Bundesländern, die vergleichbare Gesetze haben, so gesehen werden.

Überrascht hat mich allerdings die Kritik an unserem Vorstoß, verbindlich den Aufbau lokaler Netzwerke zum Kinderschutz, den wir auch finanziell untersetzen, einzuführen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass gerade die engere Zusammenarbeit von Ärzten, Beratungsstellen und Behörden unter Leitung des Jugendamtes das Instrument sein können, den Schutz des Kindeswohls in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu verbessern.

Erfreulicherweise wissen wir in dieser Einschätzung viele Praktiker vor Ort an unserer Seite, die diese Änderung der Ausrichtung des Gesetzes begrüßen.

Anders als eine Zeitung in diesem Bundesland dies formuliert hat, ist das heute zu beschließende Gesetz keine Sparversion gegenüber den Ursprungsplänen von Frau Ministerin Dr. Kuppe.

Wir halten es für eine qualitative Verbesserung des damaligen Gesetzentwurfs, für den es sich gelohnt hat, dieses Gesetz solange zu beraten.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales.

 

 

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