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Kleine Anfrage für die Fragestunde zur 5. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 08. September 2011

Fragestunde mehrere Abgeordnete – Drs. 6/344

Frage 1 des Abgeordneten Herrn Kurze (CDU):

Denkmalpflege und Lutherjubiläum

Das Land Sachsen-Anhalt förderte über die Denkmalpflege unseres Landes seit vielen Jahren die Sanierung wichtigen Kulturgutes. Daher gibt es mittlerweile zahlreiche Fördervereine, in denen sich viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ehrenamtlich engagieren. Heimat- und Brauchtumspflege ist identitäts-stiftend und ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeinwesens.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt das Land vor dem Hintergrund des Lutherjubiläums nur noch unmittelbare Lutherprojekte zu fördern und die Förderung der Sanierung von Kirchen im Land einzustellen?

2. Gibt es Möglichkeiten, die „Straße gotischer Flügelaltäre“ im Kirchenkreis Elbe-Fläming mit Hilfe des Landes touristisch zu vermarkten und die Sanierung der Kirchen mit Hilfe der Denkmalpflege voranzutreiben, bevor die 15 gotischen Altäre aus dem 15. Jahrhundert aus den zum Teil sehr stark sanierungsbedürftigen Kirchen ausgelagert werden müssen?

Antwort des Kultusministers Herrn Dorgerloh:

Zu 1: Hierzu kann ausgeführt werden, dass seitens des Landes keineswegs die Absicht besteht, bis zum Jahr 2017 ausschließlich Projekte zu fördern, die sich in den Kontext der Jubiläumsvorbereitung einordnen lassen.

Unabhängig davon wurden und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel im Bereich Denkmalpflege des Kultusministeriums eine Vielzahl von bedeutenden Restaurierungsvorhaben an unterschiedlichsten Kulturdenkmalen unterstützt, wobei Kirchen seit jeher einen Schwerpunkt bilden. Dabei ist es nach wie vor so, dass der angemeldete Förderbedarf bei Weitem die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt.

Umso wichtiger ist es, dass die Bemühungen des Landes hier intensive Unter-stützung durch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt erfahren, für die die Förderung des Erhalts denkmalgeschützter Kirchen ein wesentliches Anliegen ist.

Zu 2: Die „Straße gotischer Flügelaltäre zwischen Elbe und Fläming“ ist ein Projekt, das durch einen Förderverein mit Sitz in Loburg repräsentiert wird. In den vergangenen Jahren hat vor allem das Architekturbüro Ribbert und Saalmann aus Magdeburg und der die Fragen stellende Abgeordnete des Landtages eine Reihe von Gesprächen hier im Hause und im heutigen Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft geführt.

In diesem Zusammenhang ist vonseiten der Ministerien deutlich gemacht worden, dass das Projekt einer solchen Straße im Rahmen der touristischen Vermarktung durch den zuständigen regionalen Tourismusverband anzusiedeln wäre und dass selbiger, wenn dieser sich desselben annehmen würde, auch seitens des Landes angemessene Unterstützung erfahren könnte. Aus der Sicht des Landestourismus wird das Thema als lokal und regional bedeutsam eingeschätzt. Die Vermarktung wird auf Landesebene auch künftig auf die Straße der Romanik als imageprägendes Tourismusthema konzentriert.

Seitens der Denkmalpflege wurde deutlich gemacht, dass der Wert der Kirchen und ihrer Ausstattung durchaus gesehen wird und dass die Förderung der erforderlichen Restaurierungsarbeiten wünschenswert wäre, wie dies in diesem Jahr an der Kirche Isterbies bereits erfolgt ist. Dies kann aufgrund der beschränkten finanziellen Möglichkeiten auch seitens des Landes nur in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln jährlich neu entschieden werden.

Unabhängig davon wird davon ausgegangen, dass der Eigentümer der Kunstwerke geeignete Maßnahmen treffen muss und wird, diese vor Verlust zu schützen, wozu das Land, aber auch die bereits in der ersten Frage genannte Lotto-Toto GmbH nur helfend im Rahmen ihrer Möglichkeiten beitragen können. Generell wurde aber auch in den Gesprächen deutlich gemacht, dass von hiesiger Seite durchaus Gefahren in der touristischen Vermarktung dieser – aufgrund ihrer örtlichen Situation nur schwer gegen Diebstahl zu sichernden – hochkarätigen Kunstwerke gesehen werden.

Seither hat sich an der Haltung zu diesen Vorhaben nichts geändert, sodass den Eigentümern der Kirchen nur wieder empfohlen werden kann, bei den einschlägigen Förderinstitutionen fristgerecht Anträge für das kommende Jahr einzureichen, über die dann nach der Bestätigung der für das kommende Jahr im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel entschiedenen werden wird.

 

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