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Kleine Anrage zum Bürokratieabbau in Sachsen-Anhalt

Wir kommen somit zu der Frage 6 von dem Abgeordneten Herrn Markus Kurze. Es geht um die Vereinfachung von Genehmigungs- und Antragsverfahren.

Herr Kurze (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Auf allen Politikfeldern haben sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit zahlreichen Vorschriften, Erlassen und Bestimmungen aus Gesetzen auseinanderzusetzen.
Diese Flut an Bürokratie ist oft ohne einen Rechtsbeistand kaum noch zu bewältigen. Daher wird der Wunsch der Bevölkerung, im Rahmen des Bürokratieabbaus eine Vereinfachung von Genehmigungs-und Antragsverfahren zu erreichen, oft an die Politik herangetragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau konnten in der letzten Legislaturperiode vollzogen werden?

2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode ressortübergreifend, um unnötige oder überholte Vorschriften, Erlasse und Gesetze zu reduzieren?

Präsident Herr Gürth:

Die Frage wird von der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Dr. Kolb beantwortet.

Frau Prof. Dr. Kolb, Ministerin für Justiz und Gleichstellung:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Kurze beantworte ich im Namen der Landes-regierung wie folgt.

Zu 1: Die Landesregierung sieht den Vorschriften- und Bürokratieabbau als eine wichtige Daueraufgabe an. Im Jahr 2008 hat mein Haus bereits eine Zwischenbilanz gezogen. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 an den Präsidenten des Landtags und in den Sitzungen des Innenausschusses am 8. Januar 2009 und am 4. Februar 2009 ist dem Parlament über Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Landes-regierung berichtet worden. Sachsen-Anhalt hat im Bereich Gesetze und Verordnungen bereits einiges erreicht. Wir standen etwa im Jahr 2008 mit 691 Gesetzen und Verordnungen im Vergleich zu Thüringen, wo es zu diesem Zeitpunkt fast doppelt so viele, nämlich 1 238 Gesetze und Verordnungen gab, ganz gut da.

Etwas anders sieht es im Bereich der Verwaltungsvorschriften aus. Deren Zahl ist nach wie vor noch sehr hoch. Im Jahr 2008 betrug ihre Zahl 2 734. Das ist deutlich mehr als in anderen Bundesländern. In Thüringen waren es nur 752 und in Baden-Württemberg 1 192. Insoweit war es konsequent zu überlegen, wie wir gerade in dem Bereich der Verwaltungsvorschriften einen weiteren Abbau erreichen können.
Dazu gab es am 21. Oktober 2008 einen Beschluss der Landesregierung zu Leitlinien zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau. Darin sind den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der obersten Landesbehörden konkrete Abbaumaßstäbe vorgegeben worden.

Wir haben dann versucht, mit dem Instrument der Einrichtung einer elektronischen Datenbank die Verwaltungsvorschriften ein Stück weit zu reduzieren und zu bündeln, weil in diese elektronische Datenbank nur die Verwaltungsvorschriften aufgenommen werden, die tatsächlich noch notwendig sind.

Dazu müssen die jeweiligen Häuser vortragen. In diesem Prozess hat man beispielsweise auch geprüft, inwieweit mehrere Verwaltungsvorschriften, die miteinander zusammenhängen, gebündelt werden konnten. Wir haben in dem Bereich auch schon einige Erfolge erreicht. Das ist also insgesamt noch nicht abgeschlossen.

Wir hatten beispielsweise von 99 ursprünglich zur Aufnahme in diese Datenbank angemeldeten Justizverwaltungsvorschriften nur 15, die dann tatsächlich eingestellt wurden. 84 konnten ersatzlos entfallen. Das zeigt, dass dieses Instrument tatsächlich wirksam ist und man quasi mit diesem Nadelöhr der Aufnahme in die Datenbank ein gutes Instrument hat, um zu prüfen, was noch erforderlich ist und was nicht.

Zur zweiten Frage. In dieser Legislaturperiode wird der Abbau von Verwaltungsvorschriften nach dem von mir eben beschriebenen Verfahren konsequent weiter verfolgt. Für die anderen Fachressorts ist als Stichtag der 31. Dezember 2011 festgesetzt worden. Bis zu diesem Datum sollen alle Verwaltungs-vorschriften in die elektronische Verwaltungsvorschriften- Datenbank eingestellt werden.

Im Falle der Nichteinstellung bedeutet das dann automatisch, dass diese Verwaltungsvorschrift nicht mehr existent ist, sodass wir zum Jahresende eine genaue Zahl haben werden und feststellen können, wie erfolgreich dieses Verfahren war.

Es gibt im Hintergrund ein Raster, nach dem jeweils festgestellt werden kann, ob diese Verwaltungsvorschrift gestrichen werden kann, ob sie also überhaupt noch notwendig ist oder ob mehrere Verwaltungsvorschriften zusammengefasst werden können. Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir auch in der gerade begonnenen Legislaturperiode fortsetzen werden. – Vielen Dank.

 

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