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Medienanstalt Sachsen-Anhalt verlängert Sendelizenzen von Radio SAW und Radio Brocken um weitere 10 Jahre

UKW- und Digital Radio – Empfang der großen privaten Hörfunk-programme Sachsen-Anhalts gesichert

(Halle, 26. Januar 2011) Die beiden großen Hörfunkveranstalter Sachsen-Anhalts haben für weitere zehn Jahre eine Zulassung für ihre Programme erhalten. Die Vorstandsmitglieder der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Albrecht Steinhäuser und Markus Kurze übergaben heute die Zulassungsurkunde für Radio SAW und Radio Brocken an den Geschäftsführer der Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG (VMG), Mario A. Liese und an den Geschäftsführer der Funkhaus Halle GmbH & Co. KG (Funkhaus Halle), Olaf Hopp.

Sendelizenzen

Der Vorstand der MSA überreicht den beiden Geschäftsführern der großen privaten Hörfunkveranstalter Sachsen-Anhalts die Lizenzurkunde (am 26.01.2011 in Halle)
(v.l.n.r.) Albrecht Steinhäuser, Vors. des Vorstandes der MSA; Mario A. Liese, GF Radio SAW; Olaf Hopp, GF Radio Brocken; Markus Kurze, 1. Stellv. Vors. des Vorstandes der MSA

Albrecht Steinhäuser, Vorsitzender des Vorstandes der Versammlung erklärte dazu: „Die Programme Radio SAW und Radio Brocken haben sich seit ihrer Erstzulassung im Jahr 1992 als alltägliche Begleiter der Menschen in unserem Land etabliert. Beide Veranstalter berichten kontinuierlich über die Ereignisse in Sachsen-Anhalt und haben das Landesbewusstsein bei den Bewohnern entscheidend mitgeprägt. Die Versammlung der MSA hat sich daher für eine erneute Zulassungsverlängerung ausgesprochen. “

Neben der Verlängerung der Zulassung für Radio SAW sowie Radio Brocken wurde auch über die weitere Zuweisung der UKW-Sendefrequenzen dieser Programme entschieden. In diesem Zusammenhang hat die MSA auch die weitere UKW-Verbreitung von „Rockland Sachsen-Anhalt“ und „89.0 RTL“ genehmigt, welche jedoch an deren gleichzeitige digitale terrestrische Verbreitung gebunden ist. Außerdem erfolgt die Frequenzzuweisung unter der Maßgabe, dass sich die Veranstalter bemühen, die Digitalisierung des terrestrischen Hörfunks weiterhin zu fördern.

„Mit den Frequenzzuweisungen ist der UKW-Empfang unserer privaten Hörfunkprogramme zunächst bis zum gesetzlichen UKW-Abschalttermin 2015 gesichert. Zur Unterstützung der Digitalisierung des Hörfunks sind die Zuweisungen der UKW-Frequenzen an die gleichzeitige Programmverbreitung im Digital Radio, also im Simulcastbetrieb gekoppelt“, begründete Markus Kurze, 1. Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Versammlung, die Entscheidung der MSA. „Ob der für 2015 gesetzlich vorgesehene Abschalttermin der analog-terrestrischen Hörfunkverbreitung zu realisieren ist, vermag jetzt noch niemand zu sagen. Auf jeden Fall befindet sich die Digitalisierung des Hörfunks derzeit sowohl auf bundesweiter als auch auf landesweiter Ebene in einer entscheidenden Phase. Vor diesem Hintergrund wollen wir unseren Hörfunkveranstaltern mit der Zulassungsentscheidung weiterhin Planungssicherheit geben.“

Hinweis für die Fotoredaktionen:
Ein hochauflösendes Pressefoto zur Übergabe der Lizenzbescheide, am 26. Januar 2011 bei der MSA in Halle/Saale steht auf der Homepage der MSA als Download zur Verfügung.

Über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)

Die MSA ist in Sachsen-Anhalt die allein zuständige Behörde für die Zulassung, Lizenzierung und Beaufsichtigung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Sie entscheidet als staatsferne Institution durch eine aus 25 Mitgliedern plural besetzte Versammlung und wird aus einem ca. zweiprozentigen Anteil der in Sachsen-Anhalt anfallenden Rundfunkgebühren finanziert. Die MSA ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle/Saale, errichtet durch das Landesrundfunkgesetz vom 22.05.1991.

Ansprechpartner für die Vertreter der Medien:
Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Martin Heine
Direktor
Telefon: 0345/52550
Email: heine@msa-online.de
Web: www.msa-online.de

 

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