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Kleine Anfrage "Situation der Schwimmhallen in Sachsen-Anhalt"

Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordneter Markus Kurze (CDU)

Situation der Schwimmhallen in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage – KA 5/6964

Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Gesundheit und Soziales

Vorbemerkung:

Da der Landesregierung zu den in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen keine Angaben vorliegen, wurde durch das Landesverwaltungsamt im Auftrag der Landesregierung eine Abforderung an alle drei kreisfreien Städte und elf Landkreise gerichtet und ein Schema für die Beantwortung der Fragen vorgegeben. Eine Übersicht zu den Stellungnahmen der kreisfreien Städte und Landkreise ist als Anlage beigefügt.

Von den unter 10. und 14. aufgeführten Landkreisen Mansfeld-Südharz und Wittenberg liegen keine Stellungnahmen vor. Die Stellungnahmen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld (5.) und Salzlandkreis (12.) sind unvollständig, da Angaben zu den Schwimmhallen in Köthen bzw. in Aschersleben fehlen. Zudem wurden entgegen der Abfrage auch einige Freizeitbäder benannt, die in der Antwort berücksichtigt wurden (vgl. anliegende Übersicht). In der Kleinen Anfrage werden sowohl die Begriffe „Schwimmhallen“ als auch „Schwimmbäder“ verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass weder durch das Landesverwaltungsamt noch durch die Landesregierung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens eine umfas-sende Prüfung der Zuarbeiten möglich war.

Frage Nr. 1:
Wie viele Schwimmbäder, zur Erfüllung der vorgeschriebenen Daseinsfürsorge, Schul-, Vereins- und Sportschwimmen, gibt es aktuell in Sachsen-Anhalt und wer ist deren Träger bzw. Betreiber? Bitte alle Einrichtungen einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert aufführen.

Antwort zu Frage Nr. 1:
Laut den vorliegenden Rückmeldungen gibt es aktuell 33 Schwimmbäder in Sach-sen-Anhalt. Die Trägerschaft für diese Bäder liegt bei den Kommunen, bei kommunalen Gesellschaften bzw. Unternehmen oder bei privaten Trägern. Die Schwimmhalle in Osterburg wird durch den Landessportbund betrieben.
Die Einzelaufgliederung nach kreisfreien Städten und Landkreisen findet sich in der Anlage.

Frage Nr. 2:
Wie viele Menschen besuchten in den letzten fünf Jahren jährlich diese Einrich-tungen? Bitte für alle Einrichtungen einzeln jahresbezogen nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert aufführen.

Frage Nr. 3:
Wann wurden diese Einrichtungen gebaut, befinden sich im Sanierungsstau, und wie hoch ist der daraus resultierende jetzige Sanierungsbedarf und Abmangel? Bitte alle Einrichtungen einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert aufführen.

Frage Nr. 4:
Welche Maßnahmen sind erforderlich und welche Kosten werden veranschlagt, um die Anlagen weiterhin mit Sozialtarifen zu betreiben? Bitte für alle Einrich-tungen einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliedert aufführen.

Frage Nr. 5:
Arbeiten alle Einrichtungen zumindest kostendeckend? Falls nein, wie hoch ist das jährliche Defizit in den letzten fünf Jahren gewesen? Wer hat diese Verluste getragen bzw. ausgeglichen, wie hoch ist die Belastung für den Steuerzahler, und, oder die Stadtwerke, wenn es sich nicht um rein kommunale Einrich-tungen handelt? Bitte für alle Einrichtungen einzeln jahresbezogen nach Land-kreisen und kreisfreien Städten gegliedert aufführen.

Antwort zu Frage Nr. 2 bis Frage Nr. 5:
Die Einzelaufgliederung nach kreisfreien Städten und Landkreisen sowie nähere Angaben finden sich in der Anlage.

Frage Nr. 6:
Gibt es Lösungsansätze, um die jährlichen Verluste, Zuschüsse aus Steuer- oder Zuschussbe¬darf durch Stadtwerke minimieren zu können?

Antwort zu Frage Nr. 6:
Wie der Einzelaufgliederung zu entnehmen ist, nutzen bereits verschiedene Kommunen die Möglichkeit des Verlustausgleichs über die Stadtwerke. Beispielhaft wird auf das Konzept der Stadt Halberstadt verwiesen. Dort werden die Verluste im Rahmen des NOSA-Konzernverbundes ausgeglichen. In diesen Verbund sind auch die Halberstadtwerke mit einbezogen.

Auch in Schönebeck ist die Stadt durch die Bildung „Städtischer Sporteinrichtungen“ bereits am Gewinn der Stadtwerke beteiligt.
Abschließend ist das Beispiel der Stadt Bernburg explizit zu benennen. Hier werden die Verluste durch Zuschüsse der Stadt Bernburg, die aus Erträgen eines Ergebnis-abführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Bernburg GmbH und der Bernburger Freizeit GmbH resultieren, ausgeglichen.

Kostenaufstellung Schwimmbäder

 

 

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