Kleine Anfrage zur Schwarzarbeit vom 17.06.2010
Herr Kurze (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwarzarbeit vernichtet sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und belastet unsolidarisch unsere Sozialkassen. Den Steuerzahler kostet die Schattenwirtschaft in Sachsen-Anhalt jährlich Millionenbeträge.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Strategien und konkreten Maßnahmen organisiert das Land Sachsen-Anhalt im Kampf gegen die Schwarzarbeit und wie wirksam sind sie innerhalb der letzten fünf Jahre gewesen?
2. Wie hoch wird der jährliche Schaden für den Steuerzahler in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten fünf Jahre beziffert und wie hoch ist der Aufklärungserfolg innerhalb der letzten fünf Jahre?
Präsident Herr Steinecke:
Vielen Dank für die Frage. Herr Minister Dr. Haseloff, Sie haben das Wort zur Beantwortung. Bitte.
Herr Dr. Haseloff, Minister für Wirtschaft und Arbeit:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schwarzarbeit stellt ein ernsthaftes Problem dar. Sie gefährdet legale Beschäftigungsverhältnisse und verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen. Gesetzestreue Unterneh-men sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden geschädigt.
Die Landesregierung sieht die Eindämmung und Rückführung der Schwarzarbeit als eine bedeutende gesamtpolitische Aufgabe an. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat daher eine hohe Priorität und es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um Schwarzarbeit einzudämmen.
Zu 1: Zu den Strategien. Gerade umfangreiche Schwarzarbeitsfälle betreffen vielfach sowohl die Zuständigkeit der Kommunen als auch die des Bundes. Im Rahmen der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten übernehmen der Bund und seine Behörden einen wesentlichen Anteil der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Die enge Zusammenarbeit der zuständigen Institutionen des Bundes und der Kommunen ist jedoch unverzichtbar.
Daher wurde im Jahr 2007 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Wirtschaftsministerien der Länder eine Vereinbarung geschlossen, mit der die Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit den Gewerbebehörden und den nach Landesrecht für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Handwerks- und Gewerberechts festgelegt werden. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit enthält neben Ausführungen zu der Zusammenarbeit der Behörden auch Hin-weise und Bestimmungen über die gegenseitigen Mitteilungs- und Informationspflichten nach dem Schwarzarbeitsgesetz.
Im Übrigen berichtet die Bundesregierung seit 1984 regelmäßig alle vier Jahre über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung. Der aktuelle 11. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung enthält die Berichterstattung für die Jahre 2005 bis 2008. Er wurde übrigens am 3. Juli 2009 veröffentlicht.
Die Landesregierung hat unter der Federführung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit nach dem Inkrafttreten des Schwarzarbeitsgesetzes den gemeinsamen Runderlass zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerksrechtlichen Bereich vom 1. Juli 2008 herausgegeben. Der Erlass stellt die verschiedenen Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit übersichtlich dar und erläutert die Gesetzesanwendung für die unterschiedlichen zuständigen Stellen.
Den Schwerpunkt des Erlasses bildet mithin die verbesserte Koordinierung der für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Stellen im Land Sachsen-Anhalt. Drei Maßnahmen verdienen in diesem Zusammenhang eine besondere Hervorhebung.
Erstens die alternierenden Schwerpunktgruppen. Um die Effizienz der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern, sollen jeweils mindestens drei örtliche zuständige Bekämpfungsstellen für einen bestimmten Zeitraum zu einer Schwerpunktgruppe zusammengefasst und nach Möglichkeit um externen Sachverstand verstärkt werden. Diese Gruppe führt koordinierte Schwerpunktaktionen im gemeinsamen örtlichen Zuständigkeitsbereich durch.
Dem Landesverwaltungsamt fällt dabei die Rolle einer zentralen Koordinierungsstelle zu. In dieser Eigenschaft wählt die obere Aufsichtsbehörde die jeweiligen Schwerpunktregionen aus und stellt den Kontakt zu den Bundesbehörden, insbesondere zur jeweils zuständigen Einheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit her. Die Handwerkskammern Halle und Magdeburg sollen an diesen Maßnahmen beteiligt werden.
Zweitens die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit. Als Maßnahme der Prävention sind so genannte Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die kommunalen Verfolgungsbehörden angedacht. Die Aktionstage sollen medienwirksam aufbereitet und ausgewertet werden. Durch diese verstärkten Öffentlichkeitsmaßnahmen soll in der Bevölkerung das Rechtsempfinden geweckt und gestärkt werden, dass es sich bei Schwarzarbeit keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt.
Drittens die Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Eine erfolgreiche und effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit setzt voraus, dass sich ein fachlich spezialisiertes und geschultes Team gezielt nur diesem Themenkreis widmet. Deshalb soll die Qualifikation der Mitarbeiter kontinuierlich verbessert werden. Ferner sollen die Bediensteten durch einen Arbeitskreis zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch sowie mittels kontinuierlicher Fortbildung unterstützt werden.
Zu Frage 2: Nach Ansicht der Landesregierung fehlt es für eine Schätzung des Schadens, der den öffentlichen Haushalten seit dem Jahr 2000 jährlich durch Schwarzarbeit entstanden ist, an hinreichend konkreten Schätzungsunterlagen. Über die durch Schwarzarbeit tatsächlich entstandenen Steuerausfälle sind daher keine Angaben möglich. Eine Bewertung entfällt somit.
Die Jahresbilanzen des Hauptzollamtes Magdeburg weisen aber für die Jahre von 2005 bis 2009 folgende Schadenssummen infolge nicht entrichteter Sozialabgaben und Steuern auf, die durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung festgestellt worden sind: im Jahr 2005 19,22 Millionen €, im Jahr 2006 16,2 Millionen €, im Jahr 2007 12,82 Millionen €, im Jahr 2008 10,24 Millionen € und im Jahr 2009 11,45 Millionen €.
Die Summe hat sich in den Jahren von 2005 bis 2008 also fast halbiert und ist im Jahr 2009 wieder leicht gestiegen. Derzeit liegen die benennbaren Schadenssummen somit in der Größenordnung von 10 bis 12 Millionen €. Andere Daten stehen uns leider nicht zur Verfügung. Herzlichen Dank.
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