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Rettungsdienstgesetz

Kurze: Änderung noch in dieser Legislatur

Die Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt ist noch dramatischer, als bisher dargestellt. Rechtsunsicherheit aufgrund unterschiedlicher Urteile auf landes- bundes- und europäischer Ebene erfordern vom Gesetzgeber Klarstellungen und Korrekturen. Da die Legislaturperiode sich dem Ende neigt, können die Regierungsfraktionen nur noch das Notwendigste regeln, um Zeit zu gewinnen und momentane Rechtssicherheit bis zu einer umfassenden Novellierung in der kommenden Legislaturperiode zu gewährleisten. „Die Regierungsfraktionen sind daher gesetzgeberisch tätig geworden, um einen Zusammenbruch des Rettungswesens und Katastrophenschutzes in Sachsen-Anhalt zu vermeiden“, sagt Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Die Fraktionen von CDU und SPD haben in der Septembersitzung des Landtages einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt mit folgenden Punkten eingebracht:

1. Die Frist der Genehmigungsdauer für die Leistungserbringer soll danach bis zum 31.12.2013 verlängert werden. Damit soll erreicht werden, dass bis zu einer umfassenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, die in der kommenden Wahlperiode erfolgen muss, keine Rettungsdienstbereiche neu ausgeschrieben werden müssen. Die Änderung soll für alle Hilfsorganisationen und privaten Anbieter in Sachsen – Anhalt gelten, deren Befristung der Genehmigung zwischen dem Tag des in Kraft Tretens dieses Gesetzes und dem 31.12.2013 gelten.

2. In § 12 Absatz des Rettungsdienstgesetzes wird klargestellt, dass der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes (Landkreise und kreisfreie Städte) und die Leistungserbringer (Hilfsorganisationen und privaten Anbieter) gemeinsam mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung/Kostenträger (Krankenkassen) kostendeckende Benutzungsentgelte vereinbaren. Dies war bisher nicht unstrittig. Die Änderung dient auch der Klarstellung hinsichtlich der Höhe der während eines Schiedsstellenverfahrens zu zahlenden Benutzungsentgelte.

Mit diesem Vorgehen zeigen die Regierungsfraktionen, dass sie auch kurz vor der kommenden Landtagswahl noch in der Lage sind, auch kurzfristig Probleme aufzugreifen und Lösungsansätze für die in unserem Land lebenden und arbeitenden Menschen zu präsentieren.
„Wir wissen um die große Bedeutung der fünf gemeinnützigen Hilfsorganisationen, der Johanniter Unfall Hilfe (JUH), des Malteser Hilfsdienst, des Arbeitersamariterbundes (ASB), dem Deutschen Rote Kreuz (DRK) und der Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) für unser Gemeinwesen“, erklärt Kurze.
„Deshalb dürfen wir die Daseinsvorsorge und den Bevölkerungsschutz zu dem auch der Rettungsdienst gehört, nicht ohne Not dem gewinnorientierten, grenzenlosen freien Wettbewerb aussetzen, mit all den Risiken die damit verbunden sind.“ Es gebe sehr gute Erfahrungen mit den Hilfsorganisationen im Rettungsdienst. „Dies soll nicht durch Regelungen gefährdet werden, die nur danach schielen, wer der absolut günstigste und billigste Anbieter ist“, so Kurze weiter. „Genau diese Gefahr besteht aber derzeit, wenn wir das Rettungsdienstgesetz nicht ändern.“

Mit den geplanten Änderungen soll auch der Streit darüber, was kostendeckende Benutzungsentgelte sind, beigelegt werden. Hier wird zukünftig Klarheit herrschen. Langwierige Schiedsstellenverfahren und Gerichtsverfahren sollen damit Geschichte sein. Hilfsorganisationen oder die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt werden dadurch nicht mehr in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. Damit soll die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung gewährleistet werden.

Diese Impulse sind bereits bis nach Berlin vorgerungen und der Bundestag hat die europaweite Ausschreibungsproblematik aufgegriffen. Politik und Hilfsorganisationen sollten nun gemeinsam versuchen, auch den dortigen Gesetzgeber zu sensibilisieren, um eine Änderung des SGB V zu erreichen. Wenn der Bund dort den Rettungsdienst nicht mehr als reine Transportleistung definieren würde, hätten keines der 16 Bundesländer derartige Probleme mit den Ausschreibungen, die wir zurzeit zu lösen versuchen. Die ganze Welt und gerade auch Europa rufen nach unseren Hilfsorganisationen, wenn um die Bewältigung von Katastrophen geht. Daher sollte es auch möglich sein, dass die EU Deutschland in dieser Frage zur Seite steht.

 

 

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