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Rettungsdienstgesetz novellieren

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitischer Sprecher der CDU – Landtagsfraktion Markus Kurze sieht Klärungsbedarf beim Rettungsdienstgesetz:
Nach Kurzes Meinung muss die Einbeziehung des Katastrophenschutzes bei den Kriterien für die Ausschreibung des Rettungsdienstes klarer geregelt werden. Es reiche nicht aus, sich bei der Vergabe auf Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Fahrzeugen zu konzentrieren. Es müssten auch Maßnahmen für den Einsatz von ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenfall beachtet werden, so Kurze.
Laut Gesetz muss der Rettungsdienst von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgeschrieben und an den wirtschaftlich günstigsten Dienstleister vergeben werden. Wenn Katastrophenschutz und die Bereitstellung einer Einsatzgruppe für den Massenanfall zukünftig keine Rollen spielen, befürchten die Wohlfahrtsorganisationen wie die Johanniter, das Deutsche Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund, dass sie den Kürzeren ziehen. Der DRK-Landesverband sieht die Gefahr, dass im Katastrophenfall nicht genügend ehrenamtliche Helfer zur Verfügung stehen, weil die privaten Anbieter nur an wirtschaftlich lohnenden Dienstleistungen interessiert seien und der Katastrophenschutz keine Rolle für sie spiele. Bei den Wohlfahrtsverbänden engagieren sich viele Rettungsdienstmitarbeiter auch ehrenamtlich im Katastrophenschutz. Erhalten sie keine Aufträge für den Rettungsdienst mehr, sinkt auch die Zahl ehrenamtlicher Katastrophenschützer.
Nach Angaben von CDU-Sozialpolitiker Kurze gibt es außerdem zunehmend Probleme, die notwendigen Notärzte für den Rettungsdienst zu finden. Das Rettungsdienstgesetz sieht zudem eine Straffung der Rettungsleitstellen im Land vor. Trotz Kreisgebietsreform, so Kurze, sei dies noch nicht umfassend umgesetzt worden, ebenso wenig wie die Einführung von Digitalfunktechnik in den Leitstellen. Daher ist ein Nachbesserung und Konkretisierung des Gesetzes notwendig.

 

 

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